Leben retten
Rechtliche Grundlagen sind das Rettungsdienstgesetz und der Rettungsdienstplan von Baden-Württemberg.
- Rettung aus alpinem und unwegsamen Gelände
- Höhenrettung (technische Gebäude, z. B. Schornsteine, Masten, Industrieanlagen u.a.)
- Medizinische Versorgung von Verunfallten
- Suche von vermissten Personen
- Rettung aus Lawinen, Schluchten und Höhlen
- Bergung von tödlich Verunfallten aus alpinem und unwegsamen Gelände
- Betreuung und Unterstützung von Angehörigen (Kriseninterventionsdienst Berg)
- Unterstützung des DRK bei Auslandeinsätzen
- Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes und Katastrophenschutz
Natur bewahren
Rechtliche Grundlagen sind insbesondere das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg und die Verordnungen zu den Schutzgebieten.
- Mitwirkung im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
- Durchführung von Naturschutzstreifen und Naturschutzprojekten
- Unterstützung der geförderten Naturschutzprojekte
- Öffentlichkeits- und Jugendarbeit im Natur- und Umweltschutz